Um eine Zustiftung gründen zu können müssen die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt sein. Es gibt zur Errichtung kein festgelegtes Minimum an Mitteln, jedoch müssen die Gelder im Verhältnis zum Zweck und zu den beabsichtigten Projekten stehen. Innerhalb einiger Tage können sämtliche notwendigen Formalitäten erledigt werden, z.B. die Vorbereitung der Statuten, die Beglaubigung der Unterschriften, die Anmeldung bei den Behörden und die Übertragung alle Rechte der Limmat Stiftung auf die Zustiftung. Diese ist damit als Teil der gemeinnützigen Limmat Stiftung steuerbefreit. Die Aufsichtsbehörde (EDI Bern) wird über die Entstehung und Projekte der Zustiftungen unterrichtet. Es ist auch möglich nur projektgebundene Spenden zu tätigen, um ein bereits vorhandenes Projekt zu unterstützen.